Aufhebung der Verordnung zur Übertragung des Strafregister‑Wartungsauftrags an das Bundesrechenzentrum
Verordnung vom 16.05.2023Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. Mai 2023 hebt die Regelung auf, nach der das Bundesrechenzentrum GmbH für Wartung und Entwicklung des Strafregisters zuständig war.Bundesministerium für Inneres5/16/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. Mai 2023 hebt die Regelung auf, nach der das Bundesrechenzentrum GmbH für Wartung und Entwicklung des Strafregisters zuständig war.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die bisherige Regelung auf, die das Bundesrechenzentrum mit der Wartung des Strafregisters betraut hat.
- Durch die Aufhebung wird die bisherige Aufgabenübertragung beendet; die Zuständigkeit für das Strafregister muss künftig neu geregelt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.