Ergänzung der Studienförderung für Konservatorien um neue Einrichtungen (15. Verordnung 2023)
Verordnung vom 19.01.2023Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. Jänner 2023 ergänzt die Studienförderung für Konservatorien um zwei neue Einrichtungen – das Vienna Music Institute und die Friedrich‑Gulda‑School of Music Wien – und legt fest, dass diese Änderungen ab dem Studienjahr 2022/23 gelten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/19/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. Jänner 2023 ergänzt die Studienförderung für Konservatorien um zwei neue Einrichtungen – das Vienna Music Institute und die Friedrich‑Gulda‑School of Music Wien – und legt fest, dass diese Änderungen ab dem Studienjahr 2022/23 gelten.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (18) wird zu § 4 der bestehenden Verordnung hinzugefügt.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage der genannten §§ des Studienförderungsgesetzes.
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