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Änderung der ÖPA‑Grundausbildungsverordnung (2023)
Verordnung vom 22.05.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die theoretische Grundausbildung im Patentamt im Basislehrgang der Verwaltungsakademie erfolgt, definiert das Curriculum, erlaubt bis zu 120 Stunden Zusatzkurse, gewährt Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung und führt eine verpflichtende Evaluation ein. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/22/2023XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die theoretische Grundausbildung im Patentamt im Basislehrgang der Verwaltungsakademie erfolgt, definiert das Curriculum, erlaubt bis zu 120 Stunden Zusatzkurse, gewährt Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung und führt eine verpflichtende Evaluation ein. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die allgemeine theoretische Ausbildung und die zugehörigen Prüfungen finden im Basislehrgang der Verwaltungsakademie des Bundes statt.
  • Auszubildende erhalten Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung, den sie tageweise in Anspruch nehmen können.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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