Änderung der Verordnung zum elektronischen Wahladministrationssystem für Hochschulwahlen
Verordnung vom 02.06.2023Zusammenfassung
Am 2. Juni 2023 wurde die Verordnung zum elektronischen Wahladministrationssystem für Hochschulwahlen geändert: Ein neuer Paragraph 2 legt fest, dass diese Fassung mit dem Tag nach ihrer Kundmachung außer Kraft tritt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/2/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Am 2. Juni 2023 wurde die Verordnung zum elektronischen Wahladministrationssystem für Hochschulwahlen geändert: Ein neuer Paragraph 2 legt fest, dass diese Fassung mit dem Tag nach ihrer Kundmachung außer Kraft tritt.Schwerpunkte
- Die Novellierung beruht auf § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH.
- Ein neuer Paragraph 2 wird eingefügt, der regelt, dass diese Fassung der Verordnung mit dem Tag nach ihrer Kundmachung außer Kraft tritt.
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