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Einführung des Unterrichtsgegenstands Digitale Grundbildung in Volksschule und Sonderschulen
Verordnung vom 02.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 ergänzt die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen um den verbindlichen Unterrichtsgegenstand „Digitale Grundbildung" mit mindestens 32 Jahresstunden, der ab dem 1. September 2023 gilt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/2/2023XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 ergänzt die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen um den verbindlichen Unterrichtsgegenstand „Digitale Grundbildung" mit mindestens 32 Jahresstunden, der ab dem 1. September 2023 gilt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterrichtsgegenstand "Digitale Grundbildung" wird eingeführt, der als verbindliche Übung in Volksschulen und Sonderschulen gilt.
  • Die digitale Grundbildung umfasst mindestens 32 Jahresstunden, die entweder als eigenständige verbindliche Übung oder integriert in Pflichtfächer geleistet werden können.
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Polaschek Martin, Dr.

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