Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Grundausbildung für Bedienstete des BMK erfolgen soll. Sie definiert Inhalte, Ausbildungsformen, Verantwortlichkeiten und Prüfungen, um einen einheitlichen Qualifikationsstandard sicherzustellen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/2/2023XXVII
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Grundausbildung für Bedienstete des BMK erfolgen soll. Sie definiert Inhalte, Ausbildungsformen, Verantwortlichkeiten und Prüfungen, um einen einheitlichen Qualifikationsstandard sicherzustellen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des BMK, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder dienstvertraglichen Regelungen zur Grundausbildung verpflichtet sind.
- Ziel ist es, mit einer an die strategischen Ziele des Ressorts angepassten Grundausbildung einen hohen Qualifikationsstandard sicherzustellen.
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