Erweiterung der Externistenprüfungen – neue Ziffern, Lehrplan‑Flexibilität und Wiederholungsfristen
Verordnung vom 02.06.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 166/2023 erweitert die Externistenprüfungsverordnung um neue Prüfungsziffern, passt Zulassungsbedingungen an verschiedene Lehrplanvarianten an und regelt Fristen für Wiederholungsanträge.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/2/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 166/2023 erweitert die Externistenprüfungsverordnung um neue Prüfungsziffern, passt Zulassungsbedingungen an verschiedene Lehrplanvarianten an und regelt Fristen für Wiederholungsanträge.Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Prüfungsziffer 2a, die Externistenprüfungen über einzelne Schulstufen und Fachrichtungen ermöglicht.
- Erweiterung der Zulassung, wenn der Lehrplan alternative Pflichtgegenstände, Wahlpflichtfächer, mehrere Fremdsprachen oder die Fächer Religion und Ethik enthält.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.