Verordnung zur vorübergehenden Nutzung nicht zugelassener Tierimpfstoffe (2023)
Verordnung vom 02.06.2023Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis 2024 den Einsatz nicht zugelassener Tierimpfstoffe und diagnostischer Mittel gegen Tuberkulose, regelt deren Einfuhr, Meldung und beschränkt die Anwendung auf amtliche Aufträge.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/2/2023XXVII
Gesundheit
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis 2024 den Einsatz nicht zugelassener Tierimpfstoffe und diagnostischer Mittel gegen Tuberkulose, regelt deren Einfuhr, Meldung und beschränkt die Anwendung auf amtliche Aufträge.Schwerpunkte
- Die Anwendung von nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen und von immunologischen Mitteln zur Tuberkulosediagnostik ist bis zum Ablauf der Verordnung gestattet, sofern die Vorgaben des Tierseuchengesetzes eingehalten werden.
- Die Einfuhr und das Verbringen der genannten Impfstoffe muss nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz erfolgen; Tierärzt:innen müssen jede Durchführung der Impfungen melden.
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