<!--[-->Änderung der Saisonkontingentverordnung 2023 – Festlegung von Kontingenten für ausländische Saisonarbeitskräfte<!--]-->
Änderung der Saisonkontingentverordnung 2023 – Festlegung von Kontingenten für ausländische Saisonarbeitskräfte
Verordnung vom 05.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2023 feste Kontingente ausländischer Saisonarbeitskräfte im Tourismus (4 287 Plätze) und in der Land‑ und Forstwirtschaft (3 162 Plätze) fest, die nach den Bundesländern verteilt werden.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/5/2023XXVII
Tourismus
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2023 feste Kontingente ausländischer Saisonarbeitskräfte im Tourismus (4 287 Plätze) und in der Land‑ und Forstwirtschaft (3 162 Plätze) fest, die nach den Bundesländern verteilt werden.

Schwerpunkte

  • Für den Tourismussektor wird ein Jahreskontingent von 4 287 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Beschäftigte festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
  • Für den Sektor Land‑ und Forstwirtschaft wird ein separates Kontingent von 3 162 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Beschäftigte eingerichtet, ebenfalls nach Bundesländern aufgeteilt.
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