Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine einheitliche, modulare Grundausbildung für alle Bediensteten im Justiz‑Ressort fest, die aus Orientierungsphase, theoretischer Ausbildung und praktischer Verwendung besteht und ab dem 1. Jänner 2024 gilt.Bundesministerium für Justiz6/6/2023XXVII
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine einheitliche, modulare Grundausbildung für alle Bediensteten im Justiz‑Ressort fest, die aus Orientierungsphase, theoretischer Ausbildung und praktischer Verwendung besteht und ab dem 1. Jänner 2024 gilt.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Grundausbildung für alle Bediensteten der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz, der Datenschutzbehörde, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.
- Die Ausbildung erfolgt modular: zunächst eine kurze Orientierungsphase, danach die theoretische Ausbildung (Basislehrgang + Wahlmodule) und abschließend die praktische Verwendung am Arbeitsplatz.
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