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Studienbeihilfen‑Valorisierungsverordnung 2023 – Festsetzung der Förderbeträge
Verordnung vom 09.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Beträge für die Studienbeihilfe, den Selbsterhalt und das Abschlussstipendium für das Studienjahr 2023/24 fest. Sie gilt ab dem 1. September 2023 automatisch für bereits bewilligte Studierende.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/9/2023XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Beträge für die Studienbeihilfe, den Selbsterhalt und das Abschlussstipendium für das Studienjahr 2023/24 fest. Sie gilt ab dem 1. September 2023 automatisch für bereits bewilligte Studierende.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf den genannten Paragraphen des Studienförderungsgesetzes und wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen.
  • Die Verordnung legt die Beträge für die verschiedenen Leistungsbestandteile (Studienbeihilfe, Selbsterhalt und Abschlussstipendium) gemäß den genannten Paragraphen fest.
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