<!--[-->Schulleitungszulagen‑Sammelverordnung für land‑ und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen<!--]-->
Schulleitungszulagen‑Sammelverordnung für land‑ und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen
Verordnung vom 12.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Höhe der Schulleitungszulagen für land- und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen, teilt Schulen in fünf Zulagengruppen ein und legt Zuschläge je nach Schulgröße fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft6/12/2023XXVII
Bildung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Höhe der Schulleitungszulagen für land- und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen, teilt Schulen in fünf Zulagengruppen ein und legt Zuschläge je nach Schulgröße fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Schulleitungszulagen für Leiterinnen und Leiter von land- und forstwirtschaftlichen Berufs‑ und Fachschulen gelten.
  • Schulen werden in fünf Zulagengruppen I‑V eingeteilt, basierend auf der Anzahl an Klassen (Berufsschule) bzw. Fachschulklassen.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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