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Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung – Erweiterung von Schulen, Familienregelungen und Aufnahme Indiens
Verordnung vom 12.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie erweitert die Liste anerkannter Schulen, regelt die Beschäftigung von Familienangehörigen diplomatischer Vertretungen und fügt Indien in die bilateralen Partner ein. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach der Kundmachung (13. Juni 2023).
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2023XXVII
Arbeitsrecht
Internationale Beziehungen
Ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie erweitert die Liste anerkannter Schulen, regelt die Beschäftigung von Familienangehörigen diplomatischer Vertretungen und fügt Indien in die bilateralen Partner ein. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach der Kundmachung (13. Juni 2023).

Schwerpunkte

  • Die Liste der anerkannten Schulen wird um die International School Carinthia, das Akademische Gymnasium Innsbruck, die Lauder Business School und die Schulen des Lauder Chabad Campus erweitert.
  • Ehegatten, eingetragene Partner*innen und unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr von Mitgliedern ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen erhalten eine Beschäftigungsberechtigung, bei Behinderung entfällt die Altersbegrenzung.
Dokumente (PDFs)
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