<!--[-->Novelle der Pflanzgutverordnung – neue Pflanzenschutz‑ und Kennzeichnungsregeln (2023/177)<!--]-->
Novelle der Pflanzgutverordnung – neue Pflanzenschutz‑ und Kennzeichnungsregeln (2023/177)
Verordnung vom 12.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023/177 ergänzt die Pflanzgutverordnung um neue Anforderungen, Prüf‑ und Kennzeichnungspflichten für verschiedene Pflanzenmaterialien und legt einen Übergangszeitraum bis Ende 2029 fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft6/12/2023XXVII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023/177 ergänzt die Pflanzgutverordnung um neue Anforderungen, Prüf‑ und Kennzeichnungspflichten für verschiedene Pflanzenmaterialien und legt einen Übergangszeitraum bis Ende 2029 fest.

Schwerpunkte

  • Neue Paragraphen § 5 und § 8 werden eingefügt, um allgemeine bzw. spezifische Anforderungen an das Pflanzgut zu ergänzen.
  • In § 12 Z 6 wird ein Strichpunkt eingefügt und Z 7 ergänzt, die auf die EU‑Durchführungsrichtlinie 2022/2438 verweist.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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