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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleich im Juni 2023
Verordnung vom 12.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juni 2023 die prozentualen Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/12/2023XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juni 2023 die prozentualen Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat Juni 2023 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
  • Die Festsetzung basiert auf den Vorgaben des § 21b Abs. 2 und 3, die die Berechnungsgrundlagen für die Kaufkraftausgleichszulage definieren.
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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