Zusammenfassung
Die Verordnung von Juni 2023 aktualisiert die österreichische Arzneitaxe: ab 1. Juli 2023 gelten neue Preise für zahlreiche Medikamente, einige Bezeichnungen werden geändert und bestimmte Substanzen aus der Liste entfernt. Zudem wird das Preisverzeichnis für Behältnisse neu festgelegt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/13/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von Juni 2023 aktualisiert die österreichische Arzneitaxe: ab 1. Juli 2023 gelten neue Preise für zahlreiche Medikamente, einige Bezeichnungen werden geändert und bestimmte Substanzen aus der Liste entfernt. Zudem wird das Preisverzeichnis für Behältnisse neu festgelegt.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 7 des Apothekengesetzes und ergänzt § 11 um einen neuen Absatz (66), der die Inkrafttretung der neuen Arzneitaxe regelt.
- Ab dem 1. Juli 2023 tritt die überarbeitete Anlage B in Kraft, die neue Preisansätze für mehr als 300 Arzneimittel enthält.
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