Novelle zur PBStV – Erweiterung der Fahrzeugklassifizierung und Prüfverfahren
Verordnung vom 14.06.2023Zusammenfassung
Die 11. Novelle zur Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) ergänzt die Anlage 6a um neue Fahrzeugklassen (g‑m) und definiert zentrale Begriffe für Prüf‑ und Mängelbewertungen. Außerdem wird ein neuer Absatz (11) zu § 17 eingefügt, der das Inkrafttreten regelt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/14/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die 11. Novelle zur Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) ergänzt die Anlage 6a um neue Fahrzeugklassen (g‑m) und definiert zentrale Begriffe für Prüf‑ und Mängelbewertungen. Außerdem wird ein neuer Absatz (11) zu § 17 eingefügt, der das Inkrafttreten regelt.Schwerpunkte
- Die Anlage 6a wird um die Punkte (g) bis (m) erweitert, um weitere Fahrzeugklassen (> 40 km/h) zu erfassen.
- In der Anlage 6a werden die Punkte (a) bis (f) eingeführt, die zentrale Begriffe wie Fahrzeugklasse, Sitzanzahl, Datenverfügbarkeit, Kontrollstatus und Mängelbewertung definieren.
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