Änderung der Pass‑ und Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnungen 2023
Verordnung vom 15.06.2023Zusammenfassung
Im Juni 2023 wurden die Durchführungsverordnungen zum Passgesetz und zum Fremdenpolizeigesetz geändert. Neu eingeführt wird ein Paragraph 14a für Reisepässe mit sechsstelliger Zugangsnummer, und es gibt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2024 für die Ausstellung von Fremdenpässen nach alten Vorgaben.Bundesministerium für Inneres6/15/2023XXVII
Ausweis
Zusammenfassung
Im Juni 2023 wurden die Durchführungsverordnungen zum Passgesetz und zum Fremdenpolizeigesetz geändert. Neu eingeführt wird ein Paragraph 14a für Reisepässe mit sechsstelliger Zugangsnummer, und es gibt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2024 für die Ausstellung von Fremdenpässen nach alten Vorgaben.Schwerpunkte
- Der Titel der Passgesetz‑Durchführungsverordnung wird von „Passgesetzes“ zu „Passgesetzes 1992“ geändert, um die Rechtsgrundlage eindeutig zu benennen.
- Ein neuer § 14a wird eingeführt, der die Ausstellung von Reisepässen mit einer sechsstelligen Zugangsnummer regelt und den im § 25 Abs. 21 festgelegten Zeitpunkt auf den 1. Dezember 2023 verschiebt.
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