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Landeslehrer‑Controllingverordnung 2023 – Datenübermittlung und Stellenabrechnung
Verordnung vom 16.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Personal‑ und Besoldungsdaten Schulen monatlich an das Bundesministerium übermitteln müssen und definiert die Berechnungsgrundlagen für Lehrstellen und Mehrdienstleistungen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/16/2023XXVII
Finanz

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Personal‑ und Besoldungsdaten Schulen monatlich an das Bundesministerium übermitteln müssen und definiert die Berechnungsgrundlagen für Lehrstellen und Mehrdienstleistungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die monatliche elektronische Übermittlung von Personal‑ und Besoldungsdaten an das Bundesministerium, um den Personalaufwand der Lehrkräfte transparent zu machen.
  • Der neue Absatz 8 von § 11 bestimmt, dass die Verordnung mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt außer Kraft tritt.
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