Studienbeitragsbefreiung für ukrainische Studierende (Verordnung 187/2023)
Verordnung vom 21.06.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 187/2023 erlässt für ukrainische Studierende den Studienbeitrag für vier Semester (Sommer 2022, Winter 2022/23, Sommer 2023, Winter 2023/24) und fügt einen neuen Absatz zu § 7 hinzu. Sie gilt ab dem 22. Juni 2023.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/21/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 187/2023 erlässt für ukrainische Studierende den Studienbeitrag für vier Semester (Sommer 2022, Winter 2022/23, Sommer 2023, Winter 2023/24) und fügt einen neuen Absatz zu § 7 hinzu. Sie gilt ab dem 22. Juni 2023.Schwerpunkte
- Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird der Studienbeitrag für die Semester Sommer 2022, Winter 2022/23, Sommer 2023 und Winter 2023/24 erlassen bzw. rückerstattet.
- Ein neuer Absatz (4) wird zu § 7 hinzugefügt, der auf die Wirksamkeit des neuen § 4a Abs. 1 verweist.
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