TrpMLV 2023 – Regelungen zur Lagerung von Munition außerhalb offizieller Munitionslager
Verordnung vom 21.06.2023Zusammenfassung
Die Truppenmunitionslagerungsverordnung 2023 regelt, welche Munition in militärischen Bereichen ohne offizielle Munitionslager gelagert werden darf, legt Mengen‑ und Sicherheitsgrenzen fest und definiert bauliche sowie feuerwehrtechnische Anforderungen.Bundesministerium für Landesverteidigung6/21/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Truppenmunitionslagerungsverordnung 2023 regelt, welche Munition in militärischen Bereichen ohne offizielle Munitionslager gelagert werden darf, legt Mengen‑ und Sicherheitsgrenzen fest und definiert bauliche sowie feuerwehrtechnische Anforderungen.Schwerpunkte
- Die Lagerung von Munition in militärischen Bereichen, die keine offiziellen Munitionslager sind, ist nur nach den Bestimmungen dieser Verordnung zulässig.
- Nur bestimmte Munitionsarten dürfen in dafür zugelassenen Lagerräumen gelagert werden, jeweils begrenzt durch festgelegte Höchstmengen (z. B. bis zu 200 kg für Handfeuerwaffen‑Munition).
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