Änderung der Klimabonus‑Abwicklungsverordnung – neue Auszahlungs- und Beschwerdeprozesse
Verordnung vom 23.06.2023Zusammenfassung
Die Verordnung präzisiert die Auszahlung des regionalen Klimabonus: Die BMK leitet die Auszahlung, nutzt Daten von zuständigen Stellen, kann private Dienstleister einsetzen und richtet eine Schlichtungsstelle für Beschwerden ein. Fehlen Kontodaten, erfolgt die Auszahlung per Gutschein; Rückforderungen sind innerhalb von acht Wochen zu erledigen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/23/2023XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung präzisiert die Auszahlung des regionalen Klimabonus: Die BMK leitet die Auszahlung, nutzt Daten von zuständigen Stellen, kann private Dienstleister einsetzen und richtet eine Schlichtungsstelle für Beschwerden ein. Fehlen Kontodaten, erfolgt die Auszahlung per Gutschein; Rückforderungen sind innerhalb von acht Wochen zu erledigen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Grundlagen für die Auszahlung des regional differenzierten Klimabonus an natürliche Personen fest und schafft eine Schlichtungsstelle zur Bearbeitung von Beschwerden.
- Die Bundesministerin (BMK) ist für die Abwicklung verantwortlich und kann dabei sowohl die Schlichtungsstelle als auch private Dienstleister einsetzen.
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