Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einheitliche finanzielle Leistungen für Soldaten fest und ersetzt die frühere Regelung von 2022.Bundesministerium für Landesverteidigung1/20/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einheitliche finanzielle Leistungen für Soldaten fest und ersetzt die frühere Regelung von 2022.Schwerpunkte
- Die finanziellen Ansprüche gelten ab dem 1. Jänner 2023.
- Die Verordnung ersetzt die frühere Regelung von 2022 (BGBl. II Nr. 75/2022).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.