Zusammenfassung
Die Verordnung von 23. Juni 2023 modernisiert die Fleischuntersuchungsverordnung 2006, aktualisiert EU‑Bezüge, begrenzt die Aufsicht von Fachassistenten und führt Kennzeichnungspflichten für nicht zum Verzehr geeignete Schlachtkörper ein.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/23/2023XXVII
Gesundheit
Tierschutz
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 23. Juni 2023 modernisiert die Fleischuntersuchungsverordnung 2006, aktualisiert EU‑Bezüge, begrenzt die Aufsicht von Fachassistenten und führt Kennzeichnungspflichten für nicht zum Verzehr geeignete Schlachtkörper ein.Schwerpunkte
- In § 3 Absatz 1 wird nach dem Wort „Tierseuchengesetz“ ein Komma eingefügt und die Veterinärrechtsnovelle 2021 als Referenz ergänzt.
- Ein amtlicher Fachassistent darf nur von einem amtlichen Tierarzt betreut werden; ein Tierarzt darf nicht mehr als einen Auszubildenden gleichzeitig beaufsichtigen.
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