<!--[-->Verordnung zur Bildungsdokumentation für land‑ und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen 2023<!--]-->
Verordnung zur Bildungsdokumentation für land‑ und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen 2023
Verordnung vom 23.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Daten land- und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen jährlich an das Bundesrechenzentrum und Statistik Österreich melden müssen. Sie definiert Erhebungsstichtage, Fristen, technische Formate und Datenschutzmaßnahmen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft6/23/2023XXVII
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Daten land- und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen jährlich an das Bundesrechenzentrum und Statistik Österreich melden müssen. Sie definiert Erhebungsstichtage, Fristen, technische Formate und Datenschutzmaßnahmen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle land‑ und forstwirtschaftlichen Berufs‑ und Fachschulen, die nach dem Bildungsdokumentationsgesetz 2020 förderschulisch tätig sind.
  • Für die Feststellung der allgemeinen Schulpflicht müssen Schulen bis zum 1. Oktober jedes Jahres ihre Schülerdaten an das BRZ übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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