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NMI‑Verordnung: Befugnisse für österreichische Einsätze im Irak
Verordnung vom 23.06.2023

Zusammenfassung

Die NMI‑Verordnung regelt, welche Aufgaben und Befugnisse österreichische Kräfte im Irak haben, einschließlich Datenverarbeitung und Einsatz von Zwangsgewalt, basierend auf dem Auslandseinsatzgesetz und dem Militärbefugnisgesetz.
Bundesministerium für Landesverteidigung6/23/2023XXVII
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit
Internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die NMI‑Verordnung regelt, welche Aufgaben und Befugnisse österreichische Kräfte im Irak haben, einschließlich Datenverarbeitung und Einsatz von Zwangsgewalt, basierend auf dem Auslandseinsatzgesetz und dem Militärbefugnisgesetz.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das KSE‑BVG, um den rechtlichen Rahmen für die Entsendung nach Irak zu schaffen.
  • Bei allen Befugnissen muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nach dem Militärbefugnisgesetz beachtet werden.
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