<!--[-->Umsetzung des Energiekrisenbeitrags‑Strom – Regeln für Markterlöse und Meldungen<!--]-->
Umsetzung des Energiekrisenbeitrags‑Strom – Regeln für Markterlöse und Meldungen
Verordnung vom 26.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung konkretisiert das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag‑Strom. Sie regelt, wie Markterlöse zu berechnen sind, welche Daten an die EU gemeldet werden müssen und legt das elektronische Meldeverfahren über FinanzOnline fest.
Bundesministerium für Finanzen6/26/2023XXVII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung konkretisiert das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag‑Strom. Sie regelt, wie Markterlöse zu berechnen sind, welche Daten an die EU gemeldet werden müssen und legt das elektronische Meldeverfahren über FinanzOnline fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung dient der Umsetzung des Energiekrisenbeitrags‑Strom und legt fest, welche Daten und Berechnungen für die Ermittlung von Markterlösen erforderlich sind.
  • Bei der Berechnung der Markterlöse müssen Aufwendungen aus Rückdeckung und aus der Bereitstellung von Ausgleichsenergie berücksichtigt werden, wobei diese möglichst gering gehalten werden sollen.
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