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Einrichtung von Geschwindigkeits‑Messstrecken auf der A 10
Verordnung vom 27.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt zwei neue Geschwindigkeits‑Messstrecken auf der A 10 fest und verlangt deren öffentliche Ankündigung, während sie die frühere Regelung für den Oswaldiberg‑Tunnel aufhebt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/27/2023XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt zwei neue Geschwindigkeits‑Messstrecken auf der A 10 fest und verlangt deren öffentliche Ankündigung, während sie die frühere Regelung für den Oswaldiberg‑Tunnel aufhebt.

Schwerpunkte

  • Es werden zwei Messstrecken auf der A 10 festgelegt: Villach‑Richtung von km 136,20 bis km 138,53 und Salzburg‑Richtung von km 138,38 bis km 136,30.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden.
Dokumente (PDFs)
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