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Neue Lohn‑ und Gehaltsregelung für Zeitungs‑Rollendruckereien
Verordnung vom 28.06.2023

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt die neue Punktation für Löhne, Gehälter und Lehrlingsentgelte in österreichischen Zeitungs‑Rollendruckereien als verbindliche Satzung. Sie gilt ab dem 1. Mai 2023 für alle Druckereien, die Zeitungen im Rollendruck herstellen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/28/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt die neue Punktation für Löhne, Gehälter und Lehrlingsentgelte in österreichischen Zeitungs‑Rollendruckereien als verbindliche Satzung. Sie gilt ab dem 1. Mai 2023 für alle Druckereien, die Zeitungen im Rollendruck herstellen.

Schwerpunkte

  • Geltungsbereich: Die Satzung gilt für alle österreichischen Druckereien, die im Rollendruck (Coldset) überwiegend Zeitungen herstellen, und für alle dort beschäftigten Personen, inklusive Lehrlinge und Praktikanten, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Inhalt: Die neue Punktation legt die Höhe der Löhne, Gehälter und Lehrlingsvergütungen fest, basierend auf der zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und der Gewerkschaft GPA am 3. April 2023 geschlossenen Vereinbarung (Register KV 302/2023).
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