Zusammenfassung
Die Verordnung legt Sitzungsgelder für Mitglieder der Regulierungskommission fest: 120 € pro angefangene halbe Stunde für stimmberechtigte und 60 € für nicht‑stimmberechtigte Mitglieder, zahlbar vierteljährlich. Sie tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (30.06.2023) in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2011.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/29/2023XXVII
Energie
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Sitzungsgelder für Mitglieder der Regulierungskommission fest: 120 € pro angefangene halbe Stunde für stimmberechtigte und 60 € für nicht‑stimmberechtigte Mitglieder, zahlbar vierteljährlich. Sie tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (30.06.2023) in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2011.Schwerpunkte
- Jedes Mitglied der Regulierungskommission erhält für jede angefangene halbe Stunde Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 120 €.
- Nicht‑stimmberechtigte Mitglieder erhalten für jede angefangene halbe Stunde ein Sitzungsgeld von 60 €.
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