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Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission (2023)
Verordnung vom 29.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Sitzungsgelder für Mitglieder der Regulierungskommission fest: 120 € pro angefangene halbe Stunde für stimmberechtigte und 60 € für nicht‑stimmberechtigte Mitglieder, zahlbar vierteljährlich. Sie tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (30.06.2023) in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2011.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/29/2023XXVII
Energie
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Sitzungsgelder für Mitglieder der Regulierungskommission fest: 120 € pro angefangene halbe Stunde für stimmberechtigte und 60 € für nicht‑stimmberechtigte Mitglieder, zahlbar vierteljährlich. Sie tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (30.06.2023) in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2011.

Schwerpunkte

  • Jedes Mitglied der Regulierungskommission erhält für jede angefangene halbe Stunde Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 120 €.
  • Nicht‑stimmberechtigte Mitglieder erhalten für jede angefangene halbe Stunde ein Sitzungsgeld von 60 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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