Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ändert das NEHG‑Durchführungsrecht: Sie legt den Start des Emissionsregisters auf 01.01.2025 fest, führt digitale Registrierungen ein und passt Fristen sowie Befreiungen an.Bundesministerium für Finanzen6/30/2023XXVII
Umwelt
Energie
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ändert das NEHG‑Durchführungsrecht: Sie legt den Start des Emissionsregisters auf 01.01.2025 fest, führt digitale Registrierungen ein und passt Fristen sowie Befreiungen an.Schwerpunkte
- Der Start des nationalen Emissionszertifikatehandelsregisters wird auf den 1. Jänner 2025 festgelegt.
- Die Paragraphen § 6 Abs. 1 Z 4, § 8, § 23, § 26 und § 27 werden aufgehoben.
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