Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2023 erleichtert die Abwicklung von Dauerverschreibungen für Opioid‑Substitutionsbehandlungen: Ärzt*innen können die Verschreibung per Kopie an die Bezirksbehörde senden und bei kurzfristigen Änderungen den Vorgang ohne erneute Amt‑Vidierung erledigen. Die Regelungen gelten ab 1. Juli 2023, wobei Teile am 31. Dezember 2024 auslaufen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/30/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2023 erleichtert die Abwicklung von Dauerverschreibungen für Opioid‑Substitutionsbehandlungen: Ärzt*innen können die Verschreibung per Kopie an die Bezirksbehörde senden und bei kurzfristigen Änderungen den Vorgang ohne erneute Amt‑Vidierung erledigen. Die Regelungen gelten ab 1. Juli 2023, wobei Teile am 31. Dezember 2024 auslaufen.Schwerpunkte
- Ärzte müssen die Dauerverschreibung nicht mehr an die Amtsärztin bzw. den Amtsarzt zur Prüfung weiterleiten, sondern innerhalb von drei Werktagen eine Kopie an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde schicken.
- Bei kurzfristigen, unvorhersehbaren Änderungen des Abgabemodus einer bereits vidierten Dauerverschreibung ist keine erneute Vidierung durch die Amtsärztin/den Amtsarzt nötig, wenn eine schriftliche Begründung vorliegt; sonst muss die alte Verschreibung storniert und neu ausgestellt werden.
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