Zusammenfassung
Die 21. Verordnung des Bundesministers für Inneres korrigiert in § 2 das Datum für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der slowakischen Grenze von 26. Jänner 2023 auf 5. Februar 2023.Bundesministerium für Inneres1/25/2023XXVII
Grenzkontrollen
Verwaltungsrecht
Innere Sicherheit
Zusammenfassung
Die 21. Verordnung des Bundesministers für Inneres korrigiert in § 2 das Datum für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der slowakischen Grenze von 26. Jänner 2023 auf 5. Februar 2023.Schwerpunkte
- Das Datum für den Beginn der vorübergehenden Grenzkontrollen wird von 26. Jänner 2023 auf 5. Februar 2023 korrigiert.
- Die Änderung betrifft ausschließlich die Formulierung im genannten Paragraphen; der inhaltliche Kern der Grenzkontrollmaßnahme bleibt unverändert.
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