Änderung der Vermarktungsnormen‑Kontrollverordnung: neue Zollstellen & erweiterte Abfertigungsorte
Verordnung vom 03.07.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Zollstellen für Ein‑ und Ausfuhr fest und erlaubt Unternehmen, die Abfertigung an zugelassenen Warenorten in deren Nähe durchzuführen, wenn die nötigen Einrichtungen vorhanden sind.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft7/3/2023XXVII
Handel
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Zollstellen für Ein‑ und Ausfuhr fest und erlaubt Unternehmen, die Abfertigung an zugelassenen Warenorten in deren Nähe durchzuführen, wenn die nötigen Einrichtungen vorhanden sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert eine neue Liste von Ein‑ und Ausfuhrzollstellen (z. B. Wien, Graz, St. Pölten, Flughafen Wien usw.).
- Auf Antrag dürfen Unternehmen die Abfertigung an zugelassenen Warenorten im Nahbereich der genannten Zollstellen durchführen, sofern dort die erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und die Kontrolle nicht gefährdet wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.