Korrektur von Zitatangaben im NAG‑DV und Festlegung des Inkrafttretens (2023)
Verordnung vom 04.07.2023Zusammenfassung
Die Verordnung vom 4. Juli 2023 korrigiert Zitatangaben in der Durchführungsverordnung zum NAG und legt fest, dass die Änderungen mit dem Tag der Kundmachung wirksam werden.Bundesministerium für Inneres7/4/2023XXVII
Einwanderung
Verwaltungsrecht
Rechtsvorschriften
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 4. Juli 2023 korrigiert Zitatangaben in der Durchführungsverordnung zum NAG und legt fest, dass die Änderungen mit dem Tag der Kundmachung wirksam werden.Schwerpunkte
- In § 10c Abs. 1 wird das alte Zitat „BGBl. II Nr. 325/2022“ durch das aktuelle Zitat „BGBl. II Nr. 176/2023“ ersetzt.
- In der Promulgationsklausel wird das Zitat „BGBl. I Nr. 146/2020“ durch das aktuelle Zitat „BGBl. I Nr. 221/2022“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.