<!--[-->Änderung der Universitäten‑Rechnungsabschlussverordnung (URAV) 2023<!--]-->
Änderung der Universitäten‑Rechnungsabschlussverordnung (URAV) 2023
Verordnung vom 05.07.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 5. Juli 2023 ändert die Universitäten‑Rechnungsabschlussverordnung: Sie passt den Titel an, führt neue Berichtspflichten für Unternehmensbeteiligungen ein und legt das Inkrafttreten ab dem 6. Juli 2023 fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/5/2023XXVII
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 5. Juli 2023 ändert die Universitäten‑Rechnungsabschlussverordnung: Sie passt den Titel an, führt neue Berichtspflichten für Unternehmensbeteiligungen ein und legt das Inkrafttreten ab dem 6. Juli 2023 fest.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird von „(Univ. RechnungsabschlussVO)“ zu „(Universitäten‑Rechnungsabschlussverordnung – URAV)“ geändert.
  • Universitäten müssen bei Unternehmensbeteiligungen ein Organigramm mit Angabe des Kapitalanteils bereitstellen.
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Polaschek Martin, Dr.

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