Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. Juli 2023 ändert die Universitäten‑Rechnungsabschlussverordnung: Sie passt den Titel an, führt neue Berichtspflichten für Unternehmensbeteiligungen ein und legt das Inkrafttreten ab dem 6. Juli 2023 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/5/2023XXVII
Bildung
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. Juli 2023 ändert die Universitäten‑Rechnungsabschlussverordnung: Sie passt den Titel an, führt neue Berichtspflichten für Unternehmensbeteiligungen ein und legt das Inkrafttreten ab dem 6. Juli 2023 fest.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird von „(Univ. RechnungsabschlussVO)“ zu „(Universitäten‑Rechnungsabschlussverordnung – URAV)“ geändert.
- Universitäten müssen bei Unternehmensbeteiligungen ein Organigramm mit Angabe des Kapitalanteils bereitstellen.
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