Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. Juli 2023 ändert die Auslandsverwendungsverordnung und führt ein punktbasiertes Verfahren zur Ermittlung des Wohnkostenzuschusses für im Ausland tätige Bundesbedienstete ein. Sie definiert Ortsklassen, legt Punkte für Ehepartner*innen und Kinder fest und bestimmt einen Richtpreis für die Miete am Einsatzort.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport7/6/2023XXVII
Baupolitik
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. Juli 2023 ändert die Auslandsverwendungsverordnung und führt ein punktbasiertes Verfahren zur Ermittlung des Wohnkostenzuschusses für im Ausland tätige Bundesbedienstete ein. Sie definiert Ortsklassen, legt Punkte für Ehepartner*innen und Kinder fest und bestimmt einen Richtpreis für die Miete am Einsatzort.Schwerpunkte
- Ein neues, transparentes Punktesystem legt die Höhe des Wohnkostenzuschusses fest: Grundpunkte für den Beamten/Vertragsbediensteten, zusätzliche Punkte für Ehepartner*innen und Kinder.
- Ortsklassen I, II und III werden definiert; je nach Klasse erhalten die Bediensteten zusätzliche Punkte (10, 35 bzw. 70).
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