<!--[-->Erweiterung der Geflügelpest‑Verordnung: neue Hochrisikogebiete<!--]-->
Erweiterung der Geflügelpest‑Verordnung: neue Hochrisikogebiete
Verordnung vom 26.01.2023

Zusammenfassung

Die 2. Novelle 2023 der Geflügelpest‑Verordnung fügt einen Anhang hinzu, der alle österreichischen Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für die Vogelgrippe auflistet, und legt fest, dass diese Regelungen ab dem Tag der Kundmachung gelten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/26/2023XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 2. Novelle 2023 der Geflügelpest‑Verordnung fügt einen Anhang hinzu, der alle österreichischen Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für die Vogelgrippe auflistet, und legt fest, dass diese Regelungen ab dem Tag der Kundmachung gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird um einen neuen Unterabsatz (10) zu § 62 erweitert, der festlegt, dass Anhang 1 mit den Hochrisikogebieten am Tag der Kundmachung in Kraft tritt.
  • Anhang 1 listet detailliert alle Bezirke und Gemeinden, die als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest‑Risiko gelten, darunter zahlreiche Regionen in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.