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Novellierung des Altlastenatlas‑VO 2023
Verordnung vom 10.07.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 erweitert den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und aktualisiert Grundstücksnummern. Die Änderungen treten am 1. August 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/10/2023XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 erweitert den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und aktualisiert Grundstücksnummern. Die Änderungen treten am 1. August 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 34 wird zu § 2 der Altlastenatlas‑VO hinzugefügt, wodurch die neuen Einträge in den Anhängen rechtlich verankert werden.
  • Im Anhang 2 werden mehrere neue Altstandorte aufgenommen, darunter K29 (BBU Miniumfabrik Saag) und K34 (Deponie Asbestschieferwerk Wietersdorf).
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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