Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juli 2023 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/10/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juli 2023 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Für den Monat Juli 2023 wird für jede im Ausland stationierte Dienststelle ein spezifischer Hundertsatz festgelegt, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
- Die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Hundertsätze bildet § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956, welche die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen regeln.
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