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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Juli 2023
Verordnung vom 10.07.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juli 2023 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/10/2023XXVII
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juli 2023 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Für den Monat Juli 2023 wird für jede im Ausland stationierte Dienststelle ein spezifischer Hundertsatz festgelegt, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
  • Die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Hundertsätze bildet § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956, welche die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen regeln.
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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