Änderung des Verfahrens zur Auszahlung der temporären Agrardiesel‑Vergütung
Verordnung vom 13.07.2023Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Verfahren zur Auszahlung der temporären Agrardiesel‑Vergütung: Das Zollamt erhält detaillierte Daten von der AMA und zahlt Beträge an Antragsteller, wobei Zahlungen unter 50 € nicht mehr ausgezahlt werden. Zusätzlich wird die EU‑Verweisung aktualisiert und Schwellenwerte für Höchstbeträge angepasst.Bundesministerium für Finanzen7/13/2023XXVII
Umwelt
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Verfahren zur Auszahlung der temporären Agrardiesel‑Vergütung: Das Zollamt erhält detaillierte Daten von der AMA und zahlt Beträge an Antragsteller, wobei Zahlungen unter 50 € nicht mehr ausgezahlt werden. Zusätzlich wird die EU‑Verweisung aktualisiert und Schwellenwerte für Höchstbeträge angepasst.Schwerpunkte
- Das Zollamt überweist die nach den Berechnungen der AMA ermittelten Vergütungsbeträge an die Konten der Antragsteller und erhält dafür von der AMA Name, Kontonummer, Sozialversicherungs‑ bzw. UID‑Nummer sowie den Betrag.
- Beträge unter 50 Euro je Betrieb werden nicht ausbezahlt; die Bescheide der AMA weisen darauf hin, dass das Zollamt die Auszahlung vornimmt.
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