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Änderung der Gasölkennzeichnungsverordnung (2023) – neue Kennzeichnungsvorschriften für Gasöl
Verordnung vom 13.07.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 13. Juli 2023 ändert die Gasölkennzeichnungsverordnung. Sie legt neue Grenzwerte für Butoxybenzol fest und bestimmt, ab wann das gekennzeichnete Gasöl in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden darf.
Bundesministerium für Finanzen7/13/2023XXVII
Umwelt
Energie
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 13. Juli 2023 ändert die Gasölkennzeichnungsverordnung. Sie legt neue Grenzwerte für Butoxybenzol fest und bestimmt, ab wann das gekennzeichnete Gasöl in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden darf.

Schwerpunkte

  • Die zulässige Menge von Butoxybenzol im Gasöl wird auf mindestens 9,5 g und höchstens 14,25 g pro 1 000 l bei 15 °C festgelegt.
  • Die Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft; Gasöl darf erst nach dem 31. Juli 2023 in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden.
Dokumente (PDFs)
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