Erweiterung der Fernabsatz‑Verordnung für Humanarzneimittel um Versand und Hinterlegung
Verordnung vom 17.07.2023Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Fernabsatz‑Verordnung, sodass Humanarzneimittel künftig per Versand oder durch Hinterlegung in Apotheken an Endverbraucher abgegeben werden können. Die Änderungen treten kurz nach Veröffentlichung am 18.07.2023 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/17/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Fernabsatz‑Verordnung, sodass Humanarzneimittel künftig per Versand oder durch Hinterlegung in Apotheken an Endverbraucher abgegeben werden können. Die Änderungen treten kurz nach Veröffentlichung am 18.07.2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Unterpunkt 2a definiert die Abgabe von Humanarzneimitteln über Fernabsatz, also per Versand oder Hinterlegung.
- In § 3 Absatz 2 wird die Formulierung von „gemäß Abs. 1 hat im Wege der Versendung …“ zu „von Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz hat“ geändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.