Zusammenfassung
Die Verordnung 23/2023 verschärft die Kontrolle von Suchtgift‑Rezepten: Sie führt eine Vignette‑Kennzeichnung, ein e‑Rezept‑Feld und eine erweiterte Dokumentationspflicht ein und ergänzt neue Substanzen in die Anhänge. Inkrafttreten ist der 1. Juli 2023.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/27/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 23/2023 verschärft die Kontrolle von Suchtgift‑Rezepten: Sie führt eine Vignette‑Kennzeichnung, ein e‑Rezept‑Feld und eine erweiterte Dokumentationspflicht ein und ergänzt neue Substanzen in die Anhänge. Inkrafttreten ist der 1. Juli 2023.Schwerpunkte
- Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Tierärzt*innen müssen jede Suchtgiftverschreibung mit einer Vignette auf der Vorderseite des Rezepts kennzeichnen.
- Bei Nutzung des elektronischen Rezepts (e‑Rezept) erfolgt die Kennzeichnung über ein dafür vorgesehenes Feld im digitalen System.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.