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Neuregelungen zur Kennzeichnung und Dokumentation von Suchtgift‑Rezepten
Verordnung vom 27.01.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 23/2023 verschärft die Kontrolle von Suchtgift‑Rezepten: Sie führt eine Vignette‑Kennzeichnung, ein e‑Rezept‑Feld und eine erweiterte Dokumentationspflicht ein und ergänzt neue Substanzen in die Anhänge. Inkrafttreten ist der 1. Juli 2023.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/27/2023XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 23/2023 verschärft die Kontrolle von Suchtgift‑Rezepten: Sie führt eine Vignette‑Kennzeichnung, ein e‑Rezept‑Feld und eine erweiterte Dokumentationspflicht ein und ergänzt neue Substanzen in die Anhänge. Inkrafttreten ist der 1. Juli 2023.

Schwerpunkte

  • Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Tierärzt*innen müssen jede Suchtgiftverschreibung mit einer Vignette auf der Vorderseite des Rezepts kennzeichnen.
  • Bei Nutzung des elektronischen Rezepts (e‑Rezept) erfolgt die Kennzeichnung über ein dafür vorgesehenes Feld im digitalen System.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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