Änderung des Schulprogramms für landwirtschaftliche Erzeugnisse – Online‑Antrag & Förderquoten
Verordnung vom 28.07.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023/231 ergänzt das Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse: Sie legt neue Zuständigkeiten fest, führt ein Online‑Antragsverfahren ein und definiert, welche Kosten gefördert werden sowie die Höhe der Beihilfe (bis 6,50 € pro kg, 50 % bzw. 70 %).Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft7/28/2023XXVII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023/231 ergänzt das Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse: Sie legt neue Zuständigkeiten fest, führt ein Online‑Antragsverfahren ein und definiert, welche Kosten gefördert werden sowie die Höhe der Beihilfe (bis 6,50 € pro kg, 50 % bzw. 70 %).Schwerpunkte
- Die Bundesministerin für Land‑ und Forstwirtschaft legt zusammen mit dem Sozial‑Minister die nationale Strategie für das Schulprogramm fest.
- Ein neues Online‑Verfahren (www.eama.at) wird eingeführt, über das Anträge digital eingereicht und protokolliert werden müssen.
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