Zusammenfassung
Die Verordnung richtet im Bundesministerium für Landesverteidigung eine nachgeordnete Dienstbehörde und Personalstelle ein, überträgt bestimmte Dienstrechtsaufgaben auf diese Stellen und tritt am 1. August 2023 in Kraft, wobei die vorherige Regelung von 2022 aufgehoben wird.Bundesministerium für Landesverteidigung7/31/2023XXVII
Verteidigung
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet im Bundesministerium für Landesverteidigung eine nachgeordnete Dienstbehörde und Personalstelle ein, überträgt bestimmte Dienstrechtsaufgaben auf diese Stellen und tritt am 1. August 2023 in Kraft, wobei die vorherige Regelung von 2022 aufgehoben wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft die nachgeordnete Dienstbehörde Direktion 1 – Einsatz und die zugehörige Personalstelle, die künftig für bestimmte Dienstrechts‑ und Personalangelegenheiten zuständig sind.
- Die Bundesministerin für Landesverteidigung übernimmt die Zuständigkeit für Pensions‑ und Sozialrecht, Reisegebühren sowie Dienst‑ und Naturalwohnungen.
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