Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 ändert die Universitäts‑ und Hochschulstatistik‑ und Bildungsdokumentationsverordnung sowie die Wissensbilanz‑Verordnung. Sie führt neue Kennzahlen für kombinierte Master‑/Doktoratsstudien ein, ersetzt die Sozialversicherungsnummer durch das Ersatzkennzeichen vbPK‑AS und passt diverse Datenfelder und Fristen an.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/31/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 ändert die Universitäts‑ und Hochschulstatistik‑ und Bildungsdokumentationsverordnung sowie die Wissensbilanz‑Verordnung. Sie führt neue Kennzahlen für kombinierte Master‑/Doktoratsstudien ein, ersetzt die Sozialversicherungsnummer durch das Ersatzkennzeichen vbPK‑AS und passt diverse Datenfelder und Fristen an.Schwerpunkte
- Ein neuer Unterpunkt (Z 7) wird bei § 12 Abs. 6 eingefügt, der die Kennzeichnung von kombinierten Master‑ und Doktoratsstudien präzisiert – zuerst Studienart, dann fachliche Ausrichtung, dann Studienphase.
- Der Begriff „Sozialversicherungsnummer“ wird in den genannten Paragraphen durch das neue Ersatzkennzeichen „vbPK‑AS“ ersetzt, das künftig für statistische Meldungen zu verwenden ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.