<!--[-->Änderung der Hochschulstatistik‑ und Wissensbilanz‑Verordnungen 2023<!--]-->
Änderung der Hochschulstatistik‑ und Wissensbilanz‑Verordnungen 2023
Verordnung vom 31.07.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 ändert die Universitäts‑ und Hochschulstatistik‑ und Bildungsdokumentationsverordnung sowie die Wissensbilanz‑Verordnung. Sie führt neue Kennzahlen für kombinierte Master‑/Doktoratsstudien ein, ersetzt die Sozialversicherungsnummer durch das Ersatzkennzeichen vbPK‑AS und passt diverse Datenfelder und Fristen an.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/31/2023XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 ändert die Universitäts‑ und Hochschulstatistik‑ und Bildungsdokumentationsverordnung sowie die Wissensbilanz‑Verordnung. Sie führt neue Kennzahlen für kombinierte Master‑/Doktoratsstudien ein, ersetzt die Sozialversicherungsnummer durch das Ersatzkennzeichen vbPK‑AS und passt diverse Datenfelder und Fristen an.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterpunkt (Z 7) wird bei § 12 Abs. 6 eingefügt, der die Kennzeichnung von kombinierten Master‑ und Doktoratsstudien präzisiert – zuerst Studienart, dann fachliche Ausrichtung, dann Studienphase.
  • Der Begriff „Sozialversicherungsnummer“ wird in den genannten Paragraphen durch das neue Ersatzkennzeichen „vbPK‑AS“ ersetzt, das künftig für statistische Meldungen zu verwenden ist.
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