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Festsetzung des Lehrlingseinkommens im Druckgewerbe (2023)
Verordnung vom 09.08.2023

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt das monatliche Lehrlingsgehalt für Drucker und Druckformenhersteller fest, definiert Urlaubszuschuss, Weihnachtszahlung und Überstundenlohn und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/9/2023XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt das monatliche Lehrlingsgehalt für Drucker und Druckformenhersteller fest, definiert Urlaubszuschuss, Weihnachtszahlung und Überstundenlohn und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und für alle Unternehmen, die im Druckgewerbe tätig sind, sowie für deren gewerbliche Lehrlinge.
  • Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: 638 € im ersten Lehrjahr, 968 € im zweiten, 1 450 € im dritten und 1 750 € im vierten Lehrjahr.
Dokumente (PDFs)
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