Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt das monatliche Lehrlingsgehalt für Drucker und Druckformenhersteller fest, definiert Urlaubszuschuss, Weihnachtszahlung und Überstundenlohn und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/9/2023XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt das monatliche Lehrlingsgehalt für Drucker und Druckformenhersteller fest, definiert Urlaubszuschuss, Weihnachtszahlung und Überstundenlohn und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und für alle Unternehmen, die im Druckgewerbe tätig sind, sowie für deren gewerbliche Lehrlinge.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: 638 € im ersten Lehrjahr, 968 € im zweiten, 1 450 € im dritten und 1 750 € im vierten Lehrjahr.
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