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Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
Verordnung vom 09.08.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingsgehalt für kaufmännische Auszubildende in Druckereien fest, definiert vier Lohnstufen, einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration. Sie gilt seit dem 1. Juli 2023 für alle entsprechenden Unternehmen in Österreich.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/9/2023XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingsgehalt für kaufmännische Auszubildende in Druckereien fest, definiert vier Lohnstufen, einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration. Sie gilt seit dem 1. Juli 2023 für alle entsprechenden Unternehmen in Österreich.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Republik Österreich sowie alle Unternehmen, die das Gewerbe der Drucker- und Druckformenherstellung betreiben, und richtet sich an kaufmännische Lehrlinge in den Berufen Bürokaufmann/-frau und Technischer Zeichner/-in.
  • Das monatliche Lehrlingseinkommen ist gestaffelt nach Ausbildungsjahr: 638 € im ersten, 968 € im zweiten, 1 222,10 € im dritten und 1 498,20 € im vierten Lehrjahr.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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