<!--[-->Änderung der Ammoniakreduktionsverordnung – Übergangsfrist für unstabilisierten Harnstoffdünger<!--]-->
Änderung der Ammoniakreduktionsverordnung – Übergangsfrist für unstabilisierten Harnstoffdünger
Verordnung vom 27.01.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 ändert die Ammoniakreduktionsverordnung: Unstabilisierter Harnstoffdünger darf bis 30. Juni 2023 ohne Pflicht zur Einarbeitung verwendet werden, und das Inkrafttreten der geänderten Regelungen erfolgt am 28. Jänner 2023.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/27/2023XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 ändert die Ammoniakreduktionsverordnung: Unstabilisierter Harnstoffdünger darf bis 30. Juni 2023 ohne Pflicht zur Einarbeitung verwendet werden, und das Inkrafttreten der geänderten Regelungen erfolgt am 28. Jänner 2023.

Schwerpunkte

  • Unstabilisierter Harnstoffdünger darf nach der Aussaat bis zum 30. Juni 2023 ohne Pflicht zur Einarbeitung ausgebracht werden.
  • Die geänderte Fassung von § 4 tritt einen Tag nach Kundmachung, also am 28. Jänner 2023, in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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